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Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:

Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im
Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).

1.    Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und  
       zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, 
       bereitgestellt worden ist.
2.    Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur  
       Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen 
       ist.
3.    Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast  
       Schadenersatz  zu leisten.
4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen  
       den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom 
       Vermieter ersparten Aufwendungen.
    b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des
        Übernachtungspreises, bei der Vollpensionsvereinbarung 40% 
        des Pensionspreises
        und bei Ferienwohnungen bzw.- häusern 10% des Pensionspreises.
    c) Der Gast hat das Bedienungsgeld in betriebsüblicher Höhe auf den ermäßigten 
        Betrag  zu zahlen auf Grund der tarifvertraglichen Verpflichtungen des Vermieters.
5. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
        Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
     b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des 
         Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
6.  Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Varel.
7.  Es bleibt dem Gast freigestellt, ob er zur eigenen Sicherheit eine  
     Reiserücktrittskostenversicherung abschließt. Diese Versicherung
     kann hier bei uns auf der Internetseite(siehe Links) oder bei jedem 
     Reisebüro abgeschlossen werden.                                  

Wenn Sie einen Zeitraum buchen möchten oder noch Fragen haben, schreiben Sie uns bitte eine Mail oder rufen Sie uns an.  Wir werden Ihnen dann umgehend die entsprechenden Informationen bzw. Buchungsunterlagen zukommen lassen.

 

www.frieslandurlaub.de  | info@frieslandurlaub.de/ 04453-979858